Pfändungsschutz-Konto ab dem 01. 07. 2010
In Zukunft soll das Konto und damit das Geld von Verbrauchern besser vor Pfändungen durch eventuelle Gläubiger geschützt werden. Ab dem 1. Juli 2010 besteht per Gesetz jedem Verbraucher das Recht auf ein so genanntes Pfändungsschutzkonto zu, auf dem ein monatlicher Grundbetrag von 985, 15 Euro gesichert wird. Dieser geschützte Betrag steigt bei unterhaltspflichtigen Verbrauchern auf insgesamt 1200 Euro an.
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