Anhängerwegfahrsperre Conrad Rodenstock Dorsten Nöttenkamp 16
Betrifft: Neuartig patentierte Wegfahrsperre für Anhänger. Sehr
geehrte Damen und Herren, Auch bei den Anhängern ist die Zeit nicht
stehen geblieben. Der Diebstahl von Anhängern wird immer dreister.
Es gibt schon Hüte, welche man auf die Deichsel setzt und mit einem
Bügelschloss sichert. Diese Sperre hat aber auch einen Nachteil. 1.
Das Bügelschloss kann man in kurzer Zeit mit einem Bolzenschneider
trennen. 2. Es hat sich sehr oft gezeigt, das die abgelegte Sperre
vergessen wird. Will man den Anhänger an das Fahrzeug ankuppeln,
legt man die Sperre zur Seite. Nun wird der Hänger angekuppelt und
man fährt los. Erst später merkt man den Verlust der Sperre. 3. Das
auf und abnehmen der Sperre wird auf die Dauer lästig. Wir haben
hierfür eine Patentierte Lösung. Sobald die Stromverbindung
zwischen dem Hänger und dem Auto unterbrochen wird, fährt eine
automatische Sperre raus. Diese Sperre verhindert ein erneutes
ankuppeln an ein Fahrzeug. Erst durch einen kleinen Funkschalter
wird die Sperre wieder freigegeben und man kann den Anhänger
ankuppeln. Die Herstellungskosten für diese Sperre liegen unter 10
€. Dafür hat man einen sicheren und dauerhaften Schutz gegen
Diebstahl des Hängers. Diese Sperre kann wahlweise für
Kleinanhänger aller Art sowie für große Laster-Hänger angewendet
werden. Die Wirkung ist bei allen die gleiche. Für diese neue
Sperre suchen wir Firmen zur Herstellung und Vermarktung. Sollten
wir Ihr Interesse geweckt haben, stehe ich Ihnen gerne für weitere
Fragen zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Conrad Rodenstock
Insti - Erfinderclubs – Gelsenkirchen - Auf Schalke Telefon
02362 / 126365 Email : crodenstock@aol.com Homepage :
www.ideenbester.de Der jetzige Zustand der Fahrzeuge 1. E gibt im
Handel für LKWs über 7,5 Tonnen zwar schon eine Wegfahrsperre, doch
diese hat den Nachteil daß sie per Hand eingeschaltet werden muß.
Nach dem Diebstahl des Fahrzeuges muß der Eigentümer den Nachweis
erbringen, daß die Wegfahrsperre eingeschaltet war. Wie soll man
diesen Nachweis erbringen, wenn das Fahrzeug nicht mehr vorhanden
ist?? Anhänger- Auflieger ect., sowie alle Nutz- und Flurfahrzeuge
dagegen können zum jetzigem Zeitpunkt überhaupt nicht gegen
Diebstahl geschützt werden. Der Diebstahl eines Anhängers o.ä. ist
ein Kinderspiel. Man muß nur eine einfache Zugmaschine vor den
Anhänger o.ä. setzen und die vorhandenen Normanschlüsse ( Luft und
Stromanschlüsse ) verbinden und schon kann die Fahrt losgehen. Die
in diesem Text angesprochenen Fahrzeuge arbeiten alle mit
Luftdruck. 2. Noch problematischer ist es bei den Baufahrzeugen. (
Bagger – Raupenfahrzeuge – Flurfahrzeuge ) Im Gegensatz
zu den oben beschriebenen Fahrzeugen arbeiten diese mit
Öl-Hydraulik. Die Statistik der von Jahr zu Jahr steigenden
Diebstahlsrate zeigt, daß auch Baufahrzeuge sehr beliebte Objekte
für den Diebstahl geworden sind. Bei diesen Fahrzeugen besteht der
Schutz lediglich aus dem Zündschlüssel. Diese Fahrzeuge kann man
mit einer Kurzschließung ungehindert rangieren und auf einen
Tieflader zum Abtransport befördern. Meist werden alle entwendeten
Fahrzeuge ins Ausland geschleust und sind damit für den Eigentümer
nicht mehr greifbar.