Anhängerwegfahrsperre

Anhängerwegfahrsperre Conrad Rodenstock Dorsten Nöttenkamp 16 Betrifft: Neuartig patentierte Wegfahrsperre für Anhänger. Sehr geehrte Damen und Herren, Auch bei den Anhängern ist die Zeit nicht stehen geblieben. Der Diebstahl von Anhängern wird immer dreister. Es gibt schon Hüte, welche man auf die Deichsel setzt und mit einem Bügelschloss sichert. Diese Sperre hat aber auch einen Nachteil. 1. Das Bügelschloss kann man in kurzer Zeit mit einem Bolzenschneider trennen. 2. Es hat sich sehr oft gezeigt, das die abgelegte Sperre vergessen wird. Will man den Anhänger an das Fahrzeug ankuppeln, legt man die Sperre zur Seite. Nun wird der Hänger angekuppelt und man fährt los. Erst später merkt man den Verlust der Sperre. 3. Das auf und abnehmen der Sperre wird auf die Dauer lästig. Wir haben hierfür eine Patentierte Lösung. Sobald die Stromverbindung zwischen dem Hänger und dem Auto unterbrochen wird, fährt eine automatische Sperre raus. Diese Sperre verhindert ein erneutes ankuppeln an ein Fahrzeug. Erst durch einen kleinen Funkschalter wird die Sperre wieder freigegeben und man kann den Anhänger ankuppeln. Die Herstellungskosten für diese Sperre liegen unter 10 €. Dafür hat man einen sicheren und dauerhaften Schutz gegen Diebstahl des Hängers. Diese Sperre kann wahlweise für Kleinanhänger aller Art sowie für große Laster-Hänger angewendet werden. Die Wirkung ist bei allen die gleiche. Für diese neue Sperre suchen wir Firmen zur Herstellung und Vermarktung. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, stehe ich Ihnen gerne für weitere Fragen zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Conrad Rodenstock Insti - Erfinderclubs – Gelsenkirchen - Auf Schalke Telefon 02362 / 126365 Email : crodenstock@aol.com Homepage : www.ideenbester.de Der jetzige Zustand der Fahrzeuge 1. E gibt im Handel für LKWs über 7,5 Tonnen zwar schon eine Wegfahrsperre, doch diese hat den Nachteil daß sie per Hand eingeschaltet werden muß. Nach dem Diebstahl des Fahrzeuges muß der Eigentümer den Nachweis erbringen, daß die Wegfahrsperre eingeschaltet war. Wie soll man diesen Nachweis erbringen, wenn das Fahrzeug nicht mehr vorhanden ist?? Anhänger- Auflieger ect., sowie alle Nutz- und Flurfahrzeuge dagegen können zum jetzigem Zeitpunkt überhaupt nicht gegen Diebstahl geschützt werden. Der Diebstahl eines Anhängers o.ä. ist ein Kinderspiel. Man muß nur eine einfache Zugmaschine vor den Anhänger o.ä. setzen und die vorhandenen Normanschlüsse ( Luft und Stromanschlüsse ) verbinden und schon kann die Fahrt losgehen. Die in diesem Text angesprochenen Fahrzeuge arbeiten alle mit Luftdruck. 2. Noch problematischer ist es bei den Baufahrzeugen. ( Bagger – Raupenfahrzeuge – Flurfahrzeuge ) Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Fahrzeugen arbeiten diese mit Öl-Hydraulik. Die Statistik der von Jahr zu Jahr steigenden Diebstahlsrate zeigt, daß auch Baufahrzeuge sehr beliebte Objekte für den Diebstahl geworden sind. Bei diesen Fahrzeugen besteht der Schutz lediglich aus dem Zündschlüssel. Diese Fahrzeuge kann man mit einer Kurzschließung ungehindert rangieren und auf einen Tieflader zum Abtransport befördern. Meist werden alle entwendeten Fahrzeuge ins Ausland geschleust und sind damit für den Eigentümer nicht mehr greifbar.

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