Gewerbe & Selbständig


Der erste Schritt zur Selbständigkeit - die Anmeldung eines Gewerbes


Ein in der Tat verlockender Gedanke: endlich sein eigener Chef zu sein, die eigenen Ideen und die kreativen Pläne verwirklichen zu können - ohne eine vorgesetzte Person um Erlaubnis bitten zu müssen, wie dieses in einem normalen Angestelltenverhältnis der Fall ist. Eine gewinnversprechende Geschäftsidee ist überdies ebenfalls vorhanden und es steht demzufolge fest: mit diesem Vorhaben soll Geld verdient, der Lebensunterhalt bestritten und im Endeffekt natürlich möglichst hohe Gewinne erzielt werden.

Diese so genannte Gewinnerzielungsabsicht macht das Anmelden eines Gewerbes für den Existenzgründer unverzichtbar, denn nur mit einem Gewerbeschein darf auch ein entsprechender Handel betrieben, bzw. das Vorhaben, Umsätze zu generieren, ausgeführt werden. Der erste Schritt zur Selbständigkeit - die Anmeldung eines Gewerbes - hat nunmehr zu erfolgen. Dies geschieht beim zuständigen Gewerbeamt der ortsansässigen Gemeinde. Bei einer Gewerbeanmeldung werden alle persönlichen und unternehmerischen Daten des Unternehmensgründers erfasst und an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Dadurch, dass das Finanzamt, die Krankenkassen, das Arbeitsamt und die Handwerkskammern von der Existenzgründung unterrichtet werden, ist die Überwachung des betreffenden Gewerbes gewährleistet.

Was man für eine Gewerbeanmeldung benötigt


Welche Dokumente sind im Allgemeinen bei einer Gewerbeanmeldung vorzulegen? Die Anmeldung selbst hat durch den oder die Gewerbetreibenden selbst zu erfolgen - und zwar in erster Linie unter Vorlage des Personalausweises. Ausländer haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorzulegen, inklusive der Bewilligung, eine gewerbliche Tätigkeit ausüben zu dürfen. Eine entsprechende Übersetzung der geforderten Papiere ist diesbezüglich selbstverständlich.

Eine weitere Grundvoraussetzung für nichtdeutsche Unternehmensgründer ist natürlich auch eine im Inland gemeldete Adresse. Bei einer erfolgten Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister ist der Nachweis eines Handelsregisterauszuges zu erbringen. Gegen eine Gebühr von 20 bzw. 25 Euro - abhängig von der zuständigen Gemeinde - kann somit der Traum von der eigenen, gewerbsmäßigen Existenz ins Leben gerufen werden. Kleinanzeigen Anmeldung eines Gewerbes - Erste Schritte in die Selbstständigkeit -
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