Gehaltsabrechnung

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Fragen zum Gehalt? - Wie man Fettnäpfchen beim Vorstellungsgespräch umgeht


Der erste Schritt ist erfolgreich gemeistert - das Qualifikationsprofil und die übrigen Eigenschaften haben den Personalchef offensichtlich überzeugt. Nun heißt es, sowohl die in der Bewerbung aufgeführten Eigenschaften als auch die eigenen Wünsche zum möglichen neuen Job in diesem persönlichen Gespräch erfolgreich zu vertreten - selbstverständlich auch im Zusammenhang mit den individuellen Gehaltsvorstellungen.

In der Regel erbitten Unternehmen von den Bewerbern bereits in ihrer Stellenbewerbung eine ungefähre Gehaltsangabe, so dass die Nennung einer zu hohen Summe unweigerlich zur Aussortierung der Unterlagen führen kann. Freilich sind in vielen Unternehmen strikte Lohn- und Gehaltsvorgaben gegeben, aber ein gewisser Spielraum besteht während eines Vorstellungsgespräches oftmals dennoch. Nicht jedoch in den Branchen, in denen nach bestimmten Tarifvorgaben gezahlt wird.

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Bevor der Bewerber sich aber während des Bewerbungsgespräches in bezug auf die Gehaltsfrage zu weit aus dem Fenster lehnt, ist es geradezu unerlässlich, zuvor gewisse Erkundigungen im Hinblick auf das berufsübliche Arbeitsentgelt einzuholen. Informative Quellen, welche dem Bewerber hier weiterhelfen können, sind beispielsweise im Internet zu finden.

Mit den erforderlichen Informationen im Hinterkopf stellt sich für das Vorstellungsgespräch selbst nunmehr die Frage, wie man den jeweiligen Gehaltswunsch auch erfolgreich durchsetzen kann. Nachteilig wirkt es sich in jedem Fall aus, wenn zuerst der Bewerber die Gehaltsfrage stellt.

Vielmehr sollte der Personalverantwortliche mit diesem Thema beginnen. In einem solchen Moment ist es sogar ratsam, den Gehaltswunsch offen und ohne Umschweife zu nennen. Dem Risiko, zu hoch oder zu tief zu pokern, kann der Bewerber aufgrund der zuvor getätigten Recherche im Internet oder bei Gewerkschaften et cetera im Vorfeld aus dem Weg gehen. Gut ist es, die eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Gesprächsverlauf noch einmal zu unterstreichen und besondere Leistungen, welche in einem früheren Arbeitsverhältnis möglicherweise erbracht wurden, gesondert hervorzuheben.

Auch der Wille, aufgrund des aktuellen Jobwechsels mehr Verantwortung übernehmen zu wollen, sowie eine damit einhergehende erhöhte Motivation rechtfertigen vielfach den zuvor genannten Gehaltswunsch.

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