Häuser mit Garten


Ab ins Eigenheim – der Immobilienkauf


Die Suche nach einem Eigenheim wird von den meisten Leuten als relativ angenehm empfunden, gerade wenn sie nicht unter Zeitdruck stehen. Doch sobald eine Immobilie gefunden ist, die den eigenen Vorstellungen entspricht, wird es ernst.

Von diesem Zeitpunkt an kann alles sehr schnell gehen. Dabei gestaltet sich der Kauf einer Immobilie erheblich unkomplizierter als es die meisten Leute annehmen. Die Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Kaufvertrags ist die Tatsache, dass sich Verkäufer und Käufer weitestgehend über das Vorhaben einig sind. Ist dies der Fall, kann ein Notar aufgesucht werden, der den so genannten Kaufvertragsentwurf erstellt. Es ist von großem Vorteil, wenn beide Parteien den Notar zusammen aufsuchen, um ihre Vorstellungen und Wünsche zu verdeutlichen.

Meist dauert es einige Tage, bis der Vertragsentwurf vorliegt. Dieser wird beiden Seiten zugesandt, damit sie sich mit den Inhalten nochmals befassen können. Einige Verkäufer und Käufer handhaben es beispielsweise so, dass sie sich an einen Anwalt wenden, der den Vertragsentwurf nochmals begutachtet. Im Falle von Beanstandungen kann der Vertrag anschließend nochmals geändert werden – sofern die Gegenseite mit der Änderung einverstanden ist.

Die Bestätigung des Kaufvertrages


Ist man sich über die Inhalte einig, kann der eigentliche Notartermin vereinbart werden. An diesem Termin wird der richtige Kaufvertrag unterschrieben, der zusätzlich vom Notar beurkundet wird. Im Anschluss an den Termin setzt sich der Notar mit dem zuständigen Grundbuchamt in Verbindung, um die Eintragung einer so genannten Auflassungsvormerkung zu veranlassen. In den kommenden Wochen wird der Notar den Kaufpreis fällig stellen. Sobald der Kaufpreis entrichtet ist, wird die eigentliche Eigentumsumschreibung veranlasst.

Allen Käufern, die eine Finanzierung abschließen möchten, sei dazu geraten, sich frühzeitig um den Erhalt einer Finanzierungszusage zu bemühen. Diese Zusage sollte man möglichst vor der Vertragsunterschrift erhalten haben, damit die Gewissheit besteht, den Kaufpreis aufbringen zu können.

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