Komponisten

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Vor- und Nachteile von GEMA-freier Musik für Musiker und Hörer


Wer ein Lied öffentlich präsentieren oder gewerblich nutzen möchte und die dafür anfallenden GEMA Gebühren umgehen will, bedient sich der GEMA-freien Musik. Dabei handelt es sich um musikalische Werke, die von Komponisten produziert wurden, welche nicht der GEMA angehören oder, trotz der entsprechenden Mitgliedschaft, auf eine Wahrnehmungsverpflichtung verzichten.

Die Nutzung dieser musikalischen Erzeugnisse ist allerdings nicht kostenlos. Um in den Besitz solcher Musik zu kommen, wendet man sich für gewöhnlich an einen gewerblichen Anbieter. Dieser stellt eine Ansammlung GEMA-freier Musik zur Verfügung, verlangt hierfür allerdings eine Gebühr. Wie hoch diese ausfallen wird, richtet sich nach dem jeweiligen Verwendungszweck. Wird die Musik zum Beispiel lediglich für die eigene Internetseite genutzt, fallen die Nutzungskosten sehr gering aus. Sollen die musikalischen Erzeugnisse hingegen als Untermalung eines Werbespots dienen, ist mit erheblich höheren Kosten zu rechnen.

Der Kontakt zum Komponisten


Wer sich nicht unbedingt an die entsprechenden Anbieter wenden möchte, kann auch direkt mit dem Komponisten Kontakt aufnehmen und ihn darum bitten, die GEMA-freie Musik zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich dabei um einen Musiker, der der GEMA noch nicht beigetreten ist, besteht allerdings das Risiko von späteren Kosten. Denn sobald sich der Komponist dieser Institution angeschlossen hat, verfällt die GEMA-Befreiung und die weitere Nutzung ist somit gebührenpflichtig. Um diesem Risiko aus dem Wege zu gehen, kann allerdings eine schriftliche Garantie auf GEMA-Freiheit vereinbart werden. Dadurch ist es für den Nutzer irrelevant, ob der Komponist zu einem späteren Zeitpunkt der GEMA beitritt.

Das Problem der GEMA-Vermutung


Die Möglichkeit der GEMA-freien Musiknutzung hat seine Vor- und Nachteile. Aus Sicht des Nutzers erfreut man sich zwar an den niedrigen Kosten, bemängelt allerdings die geringe Auswahl. Außerdem liegt immer das Problem der GEMA-Vermutung vor. Schließlich geht diese Gesellschaft immer davon aus, dass die genutzten Werke gebührenpflichtig sind. Damit die dadurch entstehenden Kosten nicht berechnet werden, muss man der GEMA also das Gegenteil beweisen. Sollte dies nicht möglich sein, fallen die gewöhnlichen Gebühren an.

Auch aus künstlerischer Sicht kann das Bereitstellen von GEMA-freier Musik sowohl positiv als auch negativ angesehen werden. Von Vorteil ist natürlich die Popularität, welche durch die Verbreitung der eigenen Musik entstehen kann. Auch finanziell ist es erst einmal als positiv anzusehen, wenn der Kunde die vereinbarte Nutzungsgebühr begleicht.

Zu einem echten Ärgernis kann es jedoch werden, sollte die eigene Musik plötzlich zu einem großen Erfolg werden und in ständiger Nutzung sein. In diesem Fall entgehen dem Musiker nämlich alle Einnahmen, welche durch die Wahrnehmungsverpflichtung entstanden wären.

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