Kreditgeber

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Gibt es den Kredit für Jedermann?


Konsumentenkredite werden von den Banken sehr stark beworben. Allerdings wird in den Werbeangeboten nicht darauf hingewiesen, dass die meisten Kredite ausschließlich von Arbeitnehmern beantragt werden können. Arbeitslosen, Hausfrauen und Selbständigen wird hingegen nur selten die Möglichkeit eingeräumt, diese Kreditprodukte in Anspruch zu nehmen.

Insbesondere bei den Direktbanken ist festzustellen, dass bei der Kreditvergabe fast ausschließlich Arbeitnehmern eine positive Kreditentscheidung mitgeteilt wird – andere Antragsteller haben in den meisten Fällen mit Ablehnungen zu rechnen.

Begründet wird diese Verfahrensweise in erster Linie dadurch, dass Arbeitslose und Hausfrauen über kein nachhaltiges Einkommen verfügen. Kreditanfragen von Selbständigen werden abgelehnt, weil die Antragsteller keine Gehaltsabrechnungen vorweisen können.

Leider gestaltet es sich schwierig, die Frage nach dem Kredit für Jedermann zu beantworten. Um genau zu sein kommt es immer auf die Ausgangssituation an. Prinzipiell wird jedermann die Möglichkeit eingeräumt, einen Kredit aufzunehmen. Sofern ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, ist der Erhalt eines Kredits selbst dann möglich, wenn man nicht als Arbeitnehmer tätig ist.

Kredit für Selbstständige


Zunächst einmal zu den Selbständigen: Genau betrachtet gestaltet sich die Kreditaufnahme für Selbständige gar nicht so schwierig. Wichtig ist nur, dass sie sich an Kreditinstitute wenden, die Selbständige und Freiberufler finanzieren.

Voraussetzung für den Erhalt eines Kredits ist der Nachweis eines nachhaltigen Einkommens. Hierzu müssen Dokumente vorgelegt werden, aus denen die Höhe des Einkommens ersichtlich ist beispielsweise Einkommensteuerbescheide, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen oder auch Einnahmenüberschussrechnungen. Wenn diese Dokumente eine ausreichende Bonität belegen, steht der Kreditvergabe nichts im Weg.

Kredit für Arbeitslose & Hausfrauen


Ein wenig anders sieht es bei Arbeitslosen und Hausfrauen aus. Weil sie sich nicht in der Lage befinden, ein nachhaltiges Einkommen nachzuweisen (Arbeitslosengeld und Hartz IV werden nicht als nachhaltig angesetzt) gilt es, einen Bürgen oder einen Mitantragsteller bzw. Mitkreditnehmer zu finden.

Sofern dieser über eine ausreichende Bonität verfügt, steht der Kreditvergabe ebenfalls nichts im Weg. Andersfalls hilft nur noch die Stellung alternativer Sicherheiten weiter, zum Beispiel die Abtretung von Grundschulden oder die Beleihung von Lebensversicherungen.

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