Laser

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Per OP perfekt sehen: Lasik, Lasek & Co


Der Gedanke erscheint schon äußerst reizvoll: Mit einer kurzen Operation kann die vorhandene Sehschwäche behandelt werden, wodurch das Tragen von Kontaktlinsen oder Brillen der Vergangenheit angehört.

Genau dies verspricht eine sogenannte Laser OP. Dabei handelt es sich um eine Operation, mit der sowohl eine Kurz- als auch eine Weitsichtigkeit behandelbar ist. Dennoch fürchten sich noch immer viele Menschen davor, eine Operation an ihrem Auge durchführen zu lassen. Dies liegt größtenteils an der Angst vor Komplikationen und Schmerzen. Solche Befürchtungen sind allerdings fehl am Platz. Eine Laser OP gestaltet sich nämlich relativ schmerzlos, schnell und gefahrenfrei.

Nur bei einer sehr dünnen Hornhaut ist ein gewisses Risiko vorhanden, weshalb den entsprechenden Personen von einer Operation abgeraten wird. Selbiges ist während der Schwangerschaft oder Stillzeit der Fall.

Allerdings eignet sich die lasik nur für Patienten, die nicht zu stark fehlsichtig sind. Die besten Ergebnisse werden bei kurzsichtigen Patienten erreicht.

Lasik, die häufigste Laser-Operation


In den meisten Fällen kommt die Lasik-Methode zum Einsatz. Bei dieser Operation handelt es sich um einen ambulanten Eingriff, der mit Laser und Skalpell durchgeführt wird.

Aber auch wenn sich die Lasik in der Vergangenheit mehr als etablieren konnte, so kann in naher Zukunft dennoch damit gerechnet werden, dass die alternative Lasek-Methode zukünftig eine größere Bedeutung haben wird. Bei dieser Operation wird auf den Einsatz eines Skalpells verzichtet. Die gesamte OP wird also einzig und allen mit dem Laser durchgeführt. Solch eine Variante wird von Fachleuten als sicherer angesehen, da hier die Gefahr von Nebenwirkungen erheblich reduziert wird.

Wer bezahlt die Op?


Bleibt noch die Frage der Finanzierung: da viele Patienten eine Laser-Operation durchführen lassen, um ihre Sehhilfe loszuwerden, stufen die meisten Krankenkassen eine solche OP als Schönheitsoperation ein – und die kosten dafür werden prinzipiell nicht übernommen.

Einzig wenn man nachweisen kann, dass man aus beruflichen Gründen unbedingt auf den Eingriff angewiesen ist, kann eine Ausnahmeentscheidung zur Übernahme der Kosten führen. Am einfachsten haben es noch privat versicherte Patienten: je nach Tarif werden bis zu 100% der Behandlungskosten von ihrer Versicherung übernommen.

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