Geld verdienen nebenbei - der Trend zum Minijob

Die USA machten es uns vor - nun zieht Europa nach. Die Einkommenslücken und die oft recht großen finanziellen Probleme in den einzelnen Privathaushalten geben immer häufiger Anlass dazu, einen Zweitjob in Erwägung zu ziehen. Ein weiteres Argument ist die noch stets recht undurchschaubare Situation am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Aber auch dann, wenn der nächste Urlaub geplant ist und finanziert werden soll, bietet sich die Ausübung eines Minijobs geradezu an. Das Alter der so genannten Minijobber spielt in diesem Zusammenhang eine eher untergeordnete Rolle: Nebenjobs, welche zusätzlich zum regulären Hauptberuf ausgeübt werden können, stellen gewissermaßen für jeden Arbeitnehmer eine recht nützliche Alternative dar.
Weiß Ihr Arbeitgeber Bescheid?
Erwähnenswert ist hier jedoch die Tatsache, dass der Hauptarbeitgeber über die Nebentätigkeit seines Mitarbeiters informiert werden sollte. Dasselbe gilt auch für Auszubildende: sie profitieren gern von den vielfältigen Möglichkeiten, ihr zumeist recht spärliches Gehalt aufzubessern. Studenten finanzieren auf diese Weise einen großen Teil ihres Lebensunterhaltes und auch Hausfrauen schätzen einen gewissen Zusatzverdienst.
Beliebte Nebentätigkeiten sind beispielsweise Jobs als Kellner/in, als Zeitungsbote, als Verkäufer/in und so weiter. Die Bezahlung eines normalen 400-Euro-Jobs erfolgt ohne den Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, der Arbeitgeber führt dreizehn Prozent für die Beiträge zur Krankenversicherung ab, 15 Prozent zur Rentenversicherung sowie zwei Prozent wird für die so genannte Pauschsteuer verwendet.
Die Vergütungskategorie des Niedriglohn-Jobs liegt hingegen zwischen 400,01 € und 800,00 €. In diesem Fall sind vom Arbeitnehmer sowohl bis zu 21 Prozent Sozialabgaben, als auch Steuern zu zahlen - entsprechend der Klassifizierung der Lohnsteuerkarte. Beim kurzfristigen Minijob allerdings gilt es, eine zeitliche Arbeitsbeschränkung zu beachten: pro Kalenderjahr dürfen nicht mehr als 20 Monate, bzw. 50 Tage gearbeitet werden, die Sozialversicherungspflicht entfällt - selbst für den Arbeitgeber.
Bei einem kurzfristigen Minijob handelt es sich in der Regel um Tätigkeiten in der hauswirtschaftlichen Dienstleistung unter Privatpersonen.