Effektivzins, Nominalzins & Co: was einen Kredit teuer macht

Viele Menschen, die zum ersten Mal in ihrem Leben einen Kredit beantragen und ein entsprechende Angebot in ihren Händen halten, sind erst einmal überrascht, wie viele Informationen bzw. Zahlen und Angaben auf einem Finanzierungsangebot festgehalten sind.
Für einige Interessenten kann dies sehr verwirrend sein und zu Verunsicherung führen, insbesondere wenn sie auf einem Angebot gleich mehrere Zinssätze erblicken. Aber keine lassen Sie sich davon nicht schrecken, die Angaben sind weit weniger verwirrend, als es zunächst den Anschein hat.
Die Kreditinstitute weisen auf ihren Kreditangeboten so viele Daten aus, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. In der so genannten Preisangabenverordnung (PangV) ist genau festgehalten, welche Angaben in einem Kreditangebot enthalten sein müssen. Die Preisangabenverordnung wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um den Verbraucher besser zu schützen.
Effektivzins
Eine der wichtigsten Angaben ist dabei der Effektivzins. Er wird auch als Vergleichszins bezeichnet, da in ihm neben den reinen Zinskosten auch noch weitere Kosten wie zum Beispiel Abschlussgebühren berücksichtigt sind und er sich stets auf den Zeitraum von einem Jahr bezieht. Für den Verbraucher bedeutet das, beim Vergleich von Kreditangeboten in erster Linie auf die Höhe des Effektivzinses zu achten.
Nominalzins
Die eigentliche Verzinsung ist dem Nominalzins zu entnehmen. Er verkörpert den Zinssatz, auf dessen Basis die Zinsbelastung errechnet wird. Sofern man Kredit- oder Zinsberechnungen anstellen möchte, gilt es stets mit dem Nominalzins zu rechnen. Sobald man mit dem Effektivzins rechnet (ein Fehler, den sehr viele Verbraucher begehen), kommt man auf andere Werte, die sich mit denen der Bank nicht decken.
Übrigens gibt es auch Kredite, bei denen ausschließlich der Nominalzins ausgewiesen wird. Dies trifft zum Beispiel für den Dispositionskredit zu. Sobald ein Kontoinhaber seinen Dispositionskredit in Anspruch nimmt, werden Zinsen fällig.
Weil neben den Zinsen keine weiteren Kosten anfallen, wird der Effektivzins nicht ausgewiesen – außerdem muss die Finanzierungsdauer nicht zwingend über den Zeitraum eines Jahres erstrecken. Selbiges gilt selbstverständlich auch für den Überziehungszins, der bei Überschreitung der eingeräumten Kreditlinie fällig wird.